Der Shop ist fertig, die Produktfotos sind gut, die Zahlungsabwicklung läuft. Fehlt nur noch das Impressum. Name der Firma, kein Problem. Rechtsform, „Limited Liability Company“. Und dann die Zeile mit der Anschrift. Ihre Wohnung in Leipzig? Die Adresse Ihrer LLC in Miami? Und im Hinterkopf das Wort, vor dem in Deutschland jeder Shopbetreiber ein bisschen Angst hat: Abmahnung.
Wir sagen es gleich vorweg, deutlicher als sonst: Das hier ist keine Rechtsberatung. Wir sind ein virtuelles Büro in Miami, keine Kanzlei. Wir zeigen Ihnen, was das Gesetz sagt, was ein Gericht entschieden hat und wo die Meinungen auseinandergehen. Die Entscheidung für Ihr Impressum sollten Sie mit einem Anwalt in Deutschland treffen, am besten mit einem, der sich mit IT-Recht oder Wettbewerbsrecht auskennt.
Ein paar Begriffe vorweg
Impressum: die Pflichtangaben auf einer Website, die verraten, wer dahinter steht und wie man ihn erreicht.
Abmahnung: ein Schreiben, meist von einem Anwalt im Auftrag eines Mitbewerbers, das Sie auffordert, einen Rechtsverstoß abzustellen. Oft verbunden mit Kosten. In Deutschland ist ein fehlerhaftes Impressum ein klassischer Anlass dafür.
LLC: die amerikanische Gesellschaftsform, grob vergleichbar mit einer GmbH.
DDG: das Digitale-Dienste-Gesetz. Es hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG statt in § 5 TMG, inhaltlich hat sich dabei laut IHK Bonn nichts Wesentliches geändert. Wer in seinem Impressum noch auf das TMG verweist, sollte das aktualisieren.
Was § 5 DDG verlangt
Der § 5 DDG verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger digitaler Dienste unter anderem diese Angaben, leicht erkennbar und ständig verfügbar:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind
- bei Gesellschaften zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten
- Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, also mindestens eine E-Mail-Adresse
- je nach Fall weitere Angaben wie Registereintrag oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die spannende Stelle ist die „Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“. Was heißt „niedergelassen“ bei einer LLC, die in Florida eingetragen ist und von einem Schreibtisch in Deutschland aus geführt wird?
Braucht eine US-LLC überhaupt ein Impressum?
Darauf gibt es keine Antwort, die für jeden passt. Ob deutsches Recht für Ihre LLC gilt, hängt davon ab, wie Sie auftreten und an wen Sie verkaufen. Ein Hinweis aus der Praxis: Im Fall, um den es gleich geht, hat ein deutsches Gericht das Impressum einer US-LLC ganz selbstverständlich am deutschen Maßstab geprüft.
Unsere Meinung: Wenn sich Ihre Website an Kunden in Deutschland richtet, auf Deutsch, mit Preisen in Euro, dann gehen Sie besser davon aus, dass Sie ein vollständiges Impressum brauchen. Alles andere wäre ein Risiko, das man für ein paar Zeilen Text nicht eingehen muss.
Die Adressfrage: zwei Sichtweisen
Hier wird es unbequem, denn die Meinungen gehen auseinander.
Die strenge Sicht. Die IHK München verlangt eine vollständige Postanschrift mit Straße, unter der Zustellungen möglich sind. Gemeint ist eine sogenannte ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, unter der man den Betreiber auch persönlich antreffen kann. Coworking-Spaces oder virtuelle Büros erfüllen das nach Ansicht der IHK nicht, wenn man dort nie persönlich anzutreffen ist. Ein reines Postfach reicht nach dieser Sicht ohnehin nicht.
Die großzügigere Sicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18. Februar 2021 unter dem Aktenzeichen 6 U 150/19 über das Impressum einer US-Firma in der Rechtsform LLC entschieden. Die Klägerin hatte argumentiert, unter der angegebenen Adresse gebe es nur einen Briefkasten und keine Niederlassung. Das Gericht sah das anders. Nach den übereinstimmenden Berichten mehrerer Kanzleien, etwa der Kanzlei Plutte, ergibt sich aus der Vorschrift nicht, dass unter der Anschrift Geschäftsräume und Personal vorhanden sein müssen. Auch die Bezeichnung des Vertretungsberechtigten als „CEO“ hielt das Gericht bei einer US-Firma für ausreichend.
Klingt nach einer klaren Sache? Ist es nicht. Und zwar aus mehreren Gründen:
- Es ist ein Urteil eines Oberlandesgerichts. Andere Gerichte können das anders sehen.
- Es bezog sich noch auf § 5 TMG. Der Wortlaut lebt im DDG weiter, aber ein Gericht hat ihn unter dem neuen Gesetz in dieser Frage, soweit wir wissen, nicht erneut bestätigt.
- Wir kennen das Urteil aus Zusammenfassungen von Kanzleien, nicht aus dem vollen Wortlaut. Die genaue Begründung und die Umstände des Falls sollte Ihr Anwalt selbst lesen.
- Die strenge Sicht der IHK steht weiter im Raum, und Abmahnungen orientieren sich nicht immer an der großzügigsten Auslegung.
Noch eine Warnung, die eine Kanzlei zu diesem Urteil ausspricht: Der Titel „CEO“ war hier in Ordnung, weil es um eine US-Firma ging. Für eine GmbH oder UG gilt das nicht automatisch.
Ihre Optionen, ehrlich betrachtet
Option 1: die Adresse, von der aus Sie tatsächlich arbeiten. Wenn Sie die LLC aus Ihrem Büro in Nürnberg führen, ist das am ehesten die Anschrift, unter der Sie im Wortsinn „niedergelassen“ sind. Das ist die vorsichtigste Lösung. Der Nachteil: Ihre Adresse steht für jeden sichtbar im Netz. Wer von zu Hause arbeitet, findet das verständlicherweise unangenehm.
Option 2: eine Geschäftsadresse in Miami. Das OLG Frankfurt hat nach den Berichten eine Adresse ohne Büro und Personal genügen lassen. Die IHK München sieht virtuelle Büros kritisch. Sie bewegen sich also in einem Bereich, in dem es gute Argumente auf beiden Seiten gibt. Wir können und wollen Ihnen nicht versprechen, dass eine Adresse in Miami im Impressum rechtssicher ist. Das kann keine Adresse eines virtuellen Büros versprechen, und wer es tut, verkauft Ihnen eine Gewissheit, die es nicht gibt.
Was in jedem Fall stimmen muss: Was an die angegebene Adresse geschickt wird, muss Sie auch erreichen, und zwar schnell. Ein Impressum mit einer Adresse, an der Briefe ungelesen liegen bleiben, ist das Schlechteste aus beiden Welten.
Österreich und die Schweiz
Kurz, weil wir auch hier keine Rechtsberatung geben:
In Österreich steht die Impressumspflicht für Websites in § 5 E-Commerce-Gesetz. Die Wirtschaftskammer verlangt laut ihrem Merkblatt die volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung, tauglich für behördliche und gerichtliche Zustellungen.
In der Schweiz verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von Anbietern im Onlinehandel klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse, einschließlich E-Mail. Der Handelsverband Schweiz nennt dazu eine Postadresse mit Straße und hält ein Postfach für nicht ausreichend.
In beiden Ländern gilt: Fragen Sie einen Anwalt vor Ort, bevor Sie eine Adresse in Miami ins Impressum schreiben.
Wobei wir Ihnen tatsächlich helfen
Was wir sicher sagen können, ist, was wir tun. Am 2125 Biscayne Boulevard in Miami nimmt unser Team Ihre Post an, fotografiert jeden Umschlag noch am Tag der Erfassung und stellt das Foto in Ihr Konto. Rechtliche und behördliche Post scannen wir kostenlos. Ihre Adresse lautet „2125 Biscayne Blvd, Suite 300 #“ plus Ihre Briefkastennummer. Ab dem Tarif Business kommt eine Telefonnummer in Miami dazu, die auf Ihrem eigenen Telefon klingelt. Die Tarife beginnen bei $39 im Monat, Details auf der Preisseite.
Für Ihre LLC ist eine solche Adresse vor allem als Postanschrift nützlich, also dort, wo Briefe vom Bundesstaat Florida und vom IRS, der US-Steuerbehörde, ankommen. Wie das zusammenpasst, erklärt unser Ratgeber zum virtuellen Büro als Adresse der LLC in Florida. Welche Adresse Banken und Zahlungsanbieter sehen wollen, steht im Ratgeber zum US-Geschäftskonto der LLC. Und was nach der Gründung sonst noch ansteht, haben wir in Florida LLC nach der Gründung gesammelt. Was eine US-Adresse bei Marktplätzen und Retouren kann und was nicht, steht in US-Adresse für Onlinehändler.